Kinderschutz

Schutz von Kindern und Jugendlichen

.....denn Kindeswohl geht uns alle an!

Die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet eine Gemeinschaft, in der Glaube, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Wir treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Kindeswohlgefährdung zu schützen und den Zugriff auf Kinder für TäterInnen in den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht für uns dabei an erster Stelle. Verschiedene Materialien und Angebote sollen dabei helfen, einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen.

Auch bei uns im Landkreis ist Kinderschutz ein wichtiges Thema: Der Landkreis Ravensburg beginnt mit der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes! Vielleicht habt ihr (als Vorstand/in oder Leiter der KLjB, der KjG, der DPSG, der Kolpingsfamilie, Pfarrer, Gemeindereferent, Pastoralreferent, Kirchengemeinde…) schon Post aus dem Landratsamt bekommen mit der Bitte eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII zu unterschreiben.

Bundeskinderschutzgesetz, Bischöfliches Gesetz erfordern erweiterte Führungszeugnisse

Wo das kommunale Jugendamt (Landratsamt Ravensburg) vor Ort eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit euch als freiem Träger der Jugendhilfe geschlossen hat, müssen künftig für entsprechende Tätigkeiten, insbesondere für Betreuer*innen beim Zeltlager und anderen Übernachtungsaktionen, erweiterte Führungszeugnisse (eFZ) eingesehen werden. Ein Überprüfschema, gibt es hier zum download (Empfehlungen-Tätigkeiten). 

Auch Bischof Dr. Gebhard Fürst hat eine Präventionsordnung und ein entsprechendes Gesetz erlassen und somit soll je nach Tätigkeit auch dann ein eFZ eingesehen werden, wenn noch keine Vereinbarung mit dem kommunalen Jugendamt abgeschlossen wurde. Außerdem sollen alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, eine Ehren- und Selbstauskunftserklärung in der Kirchengemeinde oder bei eurem Verband abgeben. Die Ehrenerklärung entspricht dem Verhaltenskodex oder der Selbstauskunftserklärung, welche die Präventionsordnung vorschreibt. Eine Selbstauskunftserklärung sollte von allen Ehrenamtlichen eingeholt werden.

In beiden Gesetzen verankert ist die Pflicht zur Teilnahme an Schulungen zur Auseinandersetzung und Sensibilisierung mit dem Thema „Kindeswohl“. Beide Gesetze sind nahezu identisch. Der einzige Unterschied bezieht sich auf die Selbstauskunftserklärung im Bischöflichen Gesetz.

Selbstverständlich gibt´s auch dazu Infos auf: https://www.bdkj.info/ueber-uns/bdkj-dioezesanverband/kinder-und-jugendschutz/

Konkreten Beratungsbedarf?
Nimm Kontakt zu Fachleuten des BDKJ/BJA auf, bei konkreten Beobachtungen oder Wissen um eine kindeswohlgefährdende Situation:

Tel: 0151 53781414
E-Mail: kinderschutzdontospamme@gowaway.bdkj.info